Muslimische Ernährungsvorschriften

→ Wird auch als Al-Qaradawi bezeichnet

So wie die jüdischen Speisegesetze auf der Tora basieren, wurden auch die muslimischen Ernährungsvorschriften vom Koran abgeleitet. Hierbei gilt es nach dem Al-Qaradawi, prinzipiell in drei Begriffe zu unterscheiden:
  • Al-halal ist das Erlaubte, das was statthaft ist, wobei es keinerlei Einschränkungen gibt, und es ist das, was der Gesetzgeber (nämlich Allah) erlaubt hat
  • Al-haram ist das Verbotene, was Allah absolut verboten hat. Wer es trotzdem tut, wird im Diesseits gesetzlich und im Jenseits von Allah bestraft
  • Al-makruh als dritter Begriff beschreibt das Verabscheute, also etwas das der Gesetzgeber verabscheut aber nicht strikt verbietet. Makruh ist von niedrigerem Grad als haram und die Strafen dafür sind geringer, außer es geschieht im Übermaß und auf eine Weise die zu haram führt

Grundsatz: 
Etwas zu verbieten oder zu erlauben, liegt einzig und allein in Allahs Macht, denn er ist in diesem Glauben der einzige und alleinige Schöpfer der Welt und der Menschen.
Auch wird im Koran gesagt, dass "Alles was Gott geschaffen hat und der Nutzen, der daraus gezogen werden kann, sind grundsätzlich für den Menschen bestimmt und von daher erlaubt, also halal [z.B. 2 / 29 oder 45 / 13]."
Auch wird gesagt, dass haram nur das ist, was aufgrund eines unzweifelhaften und deutlichen "nass", d.h. in einem Koranvers oder einer eindeutigen Sunna des Propheten Muhammad vom Gesetzgeber verboten wurde. Ausgesprochen haram sind nur wenige Dinge - im Bezug auf Lebensmittel sind es verschiedene Sorten Fleisch, insbesondere Schweinefleisch, jegliches Blut sowie Alkohol. Alles worüber kein klares "nass" vorliegt, ist rein und somit halal.

Hinsichtlich der Regeln für das Pflanzenreich besagt der Koran in [6/141]:
"Gott ist es, der Gärten mit und ohne Spaliere entstehen lässt, desgleichen Dattelpalmen und Pflanzen mit Früchten, die (in Farbe, Geschmack, Form und Duft) vielfältig sind, Oliven- und Granatapfelbäume, die sich teils ähneln, teils voneinander abheben. Esst von den Früchten, wenn sie reif sind und entrichtet die Pflichtabgaben am Erntetag"

Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass wir Menschen wie alle anderen höheren Lebewesen Nahrung zu uns nehmen müssen, um leben und alle damit verbundenen Tätigkeiten verrichten zu können. Ebenso unbestritten ist, dass wir hierzu organische Substanzen benötigen, die uns bisher nur durch den Verzehr anderer Lebensformen verfügbar sind. Da sich der Mensch aufgrund des Willens des Schöpfers durch den Verstand vom Tier unterscheidet, hat er sich jedoch die ethische Frage zu stellen, ob er wie die Tiere dazu berechtigt ist, andere Formen des Lebens als Nahrung zu verwenden.
Bezogen auf diese elementare Frage gibt der Koran eindeutige Antworten; vor allem in der 5. Sure, welche mit "Al-Mâída" (der Tisch) gekennzeichnet ist. 
Dieser Name leitet sich von dem Tisch ab, der voll beladen mit Essen vom Himmel herabkam, ein Wunder, das Allah Jesus Christus erwies, als er die Jünger zu Tisch gebeten hatte.
Im 1. Vers dieser Sure heißt es: „O ihr Gläubigen! Haltet alle Verpflichtungen voll und ganz ein! Es ist euch erlaubt, das Herdenvieh (Kamele, Kühe und Schafe) zum Essen zu schlachten“
Im 4. Vers steht weiter: „Ihr dürft das Wildbret essen, das die abgerichteten Jagdtiere und Jagdvögel, die ihr durch das Euch von Gott gewährte Wissen Fertigkeiten lehrt, euch bringen. Esst was sie für euch auf der Jagd fangen, und sprecht dabei den Namen Gottes aus!“.

Gemäß der 16 Sure sind die Tiere überhaupt zu umfangreichem Nutzen erschaffen worden:
[16/5] „Das Vieh hat er erschaffen, damit ihr Wärme (Wolle und Felle) und allerlei Nutzen gewinnt, und ihr euch davon ernähren könnt“.
[16/6] „Ihr habt Freude am Vieh, wenn es von der Weide zurückkommt und wenn ihr es dahin treibt“
[16/7] „Es trägt eure schweren Lasten zu dem einen oder dem anderen Land, das ihr sonst nicht ohne große Mühe erreichen könnt. Euer Herr ist unermesslich gütig und barmherzig“
[16/8] „Pferde, Maultiere und Esel erschuf er für euch, damit ihr darauf reiten könnt und als Zierde. Er schafft, wovon ihr nichts wisst“.

Gesonderte Erwähnung finden die im Wasser lebenden Tiere, über die in [5 / 96] steht: „Euch ist erlaubt, alle Wasserlebewesen zu fangen, zu essen und zu genießen, ob ihr an euerem Wohnort oder auf Reisen seid“. Weiterhin heißt es in [16 / 14]: „Er ist es, der euch das Meer dienstbar gemacht hat, damit ihr weiches, zartes Fleisch (Fische) daraus esst. Auch holt ihr Schmuck (Perlen und Korallen) daraus, den ihr euch anlegt“. Die Zitate machen deutlich, dass es aus islamischer Sicht prinzipiell erlaubt ist, sowohl Pflanzen als auch Tiere als Nahrung zu verwenden.



Halal-Lebensmittel
Als halal (erlaubt) gelten alle pflanzlichen Lebensmittel, die nicht berauschend wirken und nach islamischen Speiseregeln produziert wurden. Das heißt, Herstellung, Lagerung und Zubereitung von Halal-Lebensmitteln müssen streng getrennt von verbotenen Lebensmitteln erfolgen. Befinden sich in verarbeiteten Lebensmitteln Zutaten oder Zusatzstoffe, deren Rohstoff oder technologische Gewinnung haram ist, dürfen sie genau genommen nicht verzehrt werden. Halal-Fleisch stammt von Tieren, die islamkonform geschlachtet wurden.

Erlaubte Lebensmittel:
  • frisches Obst und Gemüse
  • Getreide- und reine Getreideprodukte
  • Hülsenfrüchte
  • Eier, Frischmilch und Milchprodukte
  • frischer Fisch, der Schuppen hat wie Lachs, Karpfen oder Forelle
  • Halal-Fleisch von Rind, Schaf, Ziege, Lamm oder Huhn
  • rein pflanzliche Fette, Öle und Butter
  • Zucker und Honig
  • Gewürze und Halal-Essig
  • Wasser, naturtrüber Fruchtsaft, Tee und Kaffee

Haram-Lebensmittel
Der Verzehr von Schweinefleisch, Blut, Aas und Alkohol ist im Islam nicht gestattet. Ebenso tabu sind Bestandteile aus nicht geschächtetem Fleisch von Huhn oder Rind sowie Schweineschmalz und Speck, zum Beispiel in Suppen und Soßen. Auch auf Gelatine aus Schweineschwarten zum Andicken von Desserts oder als Klärungshilfe im Fruchtsaft muss verzichtet werden. Manche Speisegebote erlauben keine Emulgatoren aus Speisefettsäuren und lehnen tierisches Labenzym für die Käseherstellung ab. Bei Zutaten und Zusatzstoffen ist jeweils abzuwägen, ob sie einer Halal-Ernährung entsprechen.


Halal-Fleisch und Schächtung
Fleisch darf nur von Tieren auf den Tisch, die geschächtet und ausgeblutet sind, bisher keinem anderen Gott als Allah geopfert wurden und nicht schon vor der Schlachtung verendeten. Die religiöse Schlachtung der Tiere ohne Betäubung, das so genannte Schächten, ist in Deutschland gesetzlich verboten. Manche Religionsgemeinschaften erhalten eine Ausnahmegenehmigung oder akzeptieren eine Kurzzeitbetäubung beim Schlachten. Im Handel können Verbraucher Halal-Fleisch als Importware kaufen.​


Halal-Zertifizierung
Die europäische Lebensmittelkennzeichnung hilft beim Einkauf für die Halal-Ernährung nur bedingt weiter, da sie über den Einsatz von Zusatzstoffen während der Produktion kaum aufklärt und Halal-Fleisch nicht gesondert ausweist. Ein einheitliches Siegel mit konkreten und überprüfbaren Standards würde den Überblick im Halal-Food-Markt erleichtern. Das gibt es nicht, weil die Bezeichnung „halal“ in Europa nicht lebensmittelrechtlich geschützt ist, und die Speisegebote je nach Rechtsschule voneinander abweichen. Derzeit findet man rund 100 Halal-Zertifikate von diversen Instituten auf dem Markt wie zum Beispiel von der Gütegemeinschaft Halal-Lebensmittel e.V. oder Halal-Europe. Die Vielzahl an Halal-Siegeln verwirrt die Verbraucher mehr, als dass sie ihnen eine echte Entscheidungshilfe an die Hand gibt.


Halal-Lebensmittel einkaufen
Viele Muslime kaufen ihre Lebensmittel im türkischen Supermarkt. Dort vertrauen sie darauf, reine Halal-Produkte zu erhalten. Alternativ eignen sich vegane oder vegetarische Lebensmittel für die islamkonforme Ernährung. Muslimische Organisationen und die Verbraucherverbände bieten Informationen und Listen mit Halal-Lebensmitteln an. Zur Sicherheit fragt man direkt beim Hersteller, Händler oder Rechtsgelehrten nach.


Versteckter Alkohol
Für Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol und für Lebensmittel (z.B. Süßigkeiten, Gebäck, Fertiggerichte), die Alkohol als Aromazutat enthalten, besteht Deklarationspflicht. Diese Produkte sind ganz klar haram. Schwieriger wird es, wenn Alkohol naturgemäß durch Gärung in Lebensmitteln entsteht wie in Fruchtsaft, Kefir oder Essig. Darüber gibt die Verpackung keine Auskunft, weil es sich hier nicht um eine Zutat handelt. Auf dem Produkt steht auch nicht, ob Alkohol als Lösungsstoff von Aromen oder als Reinigungsmittel bei der Herstellung zum Einsatz kam.


Erkennung von Halal und Haram beim Einkaufen
Wie bereits weiter oben erklärt, müssen Muslime beim Einkaufen sehr genau darauf achten, was Halal und was Haram ist. In manchen nicht-türkischen Supermärkten sind Halal-Lebensmittel gekennzeichnet. In ganz seltenen Fällen sieht man auch ein Haram-Logo. So und ähnlich sehen die Logos aus: