Risiken von Hyaluronspritzen

Faltenbehandlungen: Risiken werden häufig unterschätzt

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hat einen Arztvorbehalt für Faltenunterspritzungen sowie eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäure­prä­pa­­­rate zur Injektion gefordert. Hintergrund ist, dass immer häufiger auch Kosmetikstudi­os und Heilpraktiker Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure anboten – und dabei häufig die Behandlungsrisiken unterschätzen.

„Als Fachgesellschaft setzen wir uns zum Wohle der Patienten dafür ein, dass derartige Eingriffe nur von in diesem Bereich ausgebildeten und qualifizierten Fachärzten ausge­führt werden dürfen,“ begründete DGÄPC-Präsident Torsten Kantelhardt den Ruf nach einer stren­geren staatlichen Regulierung. Schließlich können Behandlungsfehler ernst­hafte Kompli­kationen bis hin zum Verlust des Augenlichtes nach sich ziehen.

Zudem gefährden die „massenweise rabattierten Angebote die Qualität der Faltenbehandlungen“. Das gilt sowohl für nicht zugelassene als auch für zugelassene Behandler ohne notwendige Qualifizierung. „Die Verwendung von Hyalu­ron­säure durch Heilpraktiker und Kosmetikstudios ist kein Einzelfall, sondern ein Massen­problem“, warnt der Berliner Facharzt Olaf Kauder.

Er befürchtet zudem, dass Patienten bei Heilpraktikern und Kosmetikstudios unzurei­chend über mögliche Risiken und Nebenwirkungen informiert werden: Neben loka­len Rötungen, Wasseransammlungen oder Hämatomen, können unsachgemäße Behand­lungen  auch zu Verstopfungen der Arterien führen.

„Faltenunterspritzungen gehören in eine Arztpraxis und nicht in irgendeinen Salon“, sagt Kauder. Zudem kann eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäure den Missbrauch dieser Subs­tanzen erfolgreich eindämmen.