Risiken von Hyaluronspritzen
Faltenbehandlungen: Risiken werden häufig unterschätzt
Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hat einen Arztvorbehalt für Faltenunterspritzungen sowie eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäurepräparate zur Injektion gefordert. Hintergrund ist, dass immer häufiger auch Kosmetikstudios und Heilpraktiker Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure anboten – und dabei häufig die Behandlungsrisiken unterschätzen.
„Als Fachgesellschaft setzen wir uns zum Wohle der Patienten dafür ein, dass derartige Eingriffe nur von in diesem Bereich ausgebildeten und qualifizierten Fachärzten ausgeführt werden dürfen,“ begründete DGÄPC-Präsident Torsten Kantelhardt den Ruf nach einer strengeren staatlichen Regulierung. Schließlich können Behandlungsfehler ernsthafte Komplikationen bis hin zum Verlust des Augenlichtes nach sich ziehen.
Zudem gefährden die „massenweise rabattierten Angebote die Qualität der Faltenbehandlungen“. Das gilt sowohl für nicht zugelassene als auch für zugelassene Behandler ohne notwendige Qualifizierung. „Die Verwendung von Hyaluronsäure durch Heilpraktiker und Kosmetikstudios ist kein Einzelfall, sondern ein Massenproblem“, warnt der Berliner Facharzt Olaf Kauder.
Er befürchtet zudem, dass Patienten bei Heilpraktikern und Kosmetikstudios unzureichend über mögliche Risiken und Nebenwirkungen informiert werden: Neben lokalen Rötungen, Wasseransammlungen oder Hämatomen, können unsachgemäße Behandlungen auch zu Verstopfungen der Arterien führen.
„Faltenunterspritzungen gehören in eine Arztpraxis und nicht in irgendeinen Salon“, sagt Kauder. Zudem kann eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäure den Missbrauch dieser Substanzen erfolgreich eindämmen.
Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hat einen Arztvorbehalt für Faltenunterspritzungen sowie eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäurepräparate zur Injektion gefordert. Hintergrund ist, dass immer häufiger auch Kosmetikstudios und Heilpraktiker Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure anboten – und dabei häufig die Behandlungsrisiken unterschätzen.
„Als Fachgesellschaft setzen wir uns zum Wohle der Patienten dafür ein, dass derartige Eingriffe nur von in diesem Bereich ausgebildeten und qualifizierten Fachärzten ausgeführt werden dürfen,“ begründete DGÄPC-Präsident Torsten Kantelhardt den Ruf nach einer strengeren staatlichen Regulierung. Schließlich können Behandlungsfehler ernsthafte Komplikationen bis hin zum Verlust des Augenlichtes nach sich ziehen.
Zudem gefährden die „massenweise rabattierten Angebote die Qualität der Faltenbehandlungen“. Das gilt sowohl für nicht zugelassene als auch für zugelassene Behandler ohne notwendige Qualifizierung. „Die Verwendung von Hyaluronsäure durch Heilpraktiker und Kosmetikstudios ist kein Einzelfall, sondern ein Massenproblem“, warnt der Berliner Facharzt Olaf Kauder.
Er befürchtet zudem, dass Patienten bei Heilpraktikern und Kosmetikstudios unzureichend über mögliche Risiken und Nebenwirkungen informiert werden: Neben lokalen Rötungen, Wasseransammlungen oder Hämatomen, können unsachgemäße Behandlungen auch zu Verstopfungen der Arterien führen.
„Faltenunterspritzungen gehören in eine Arztpraxis und nicht in irgendeinen Salon“, sagt Kauder. Zudem kann eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäure den Missbrauch dieser Substanzen erfolgreich eindämmen.